Liebe Gäste, liebe Mitglieder,
aufgrund der ansteigenden Inzidenzen in Baden-Württemberg ist zu erwarten, dass die Belastung der Krankenhäuser wieder zunimmt. Daher hat die Landesregierung beschlossen, trotz Rückgang der Auslastung der Intensivbetten (< 450), die Regelungen der Alarmstufe II beizubehalten.
Die Maßnahmen der Alarmstufe II bleiben voraussichtlich bis zum 01. Februar 2022 unabhängig der Intensivbettenbelegung und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen.
Zudem tritt ab Mittwoch, den 12. Januar 2022 die neue Corona VO in Kraft. Somit gilt bei Ihrem Besuch im Fildorado auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Innenräumen, in denen die Maskenpflicht gilt, müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) tragen.
An unseren Rezeptionen haben Sie die Möglichkeit eine FFP2-Maske zu erwerben. Personen, die keine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske tragen, dürfen wir aus gesetzlichen Gründen keinen Zutritt gewähren.
Weiterhin gilt in der Alarmstufe II: Geimpfte und genesene Personen, deren Impfung oder Positiv-Nachweis älter als 3 Monate ist, müssen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. (Bitte beachten Sie hierzu nachfolgend die Ausnahmen von der Testvorlagepflicht). Die Testung darf bei Ankunft im Falle eines Antigen-Schnelltests max. 24 Stunden und im Falle eines PCR-Tests max. 48 Stunden zurückliegen. Personen, die bereits ihre Auffrischimpfung erhalten haben ("Booster"), müssen überall dort, wo die 2G-Plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen.
Ausnahmen von der Testvorlagepflicht:
>> Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung ("Booster") erhalten haben.
>> Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind (Diese Ausnahme gilt nicht für den Sauna- und Wellnessbereich).
>> Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien (Diese Ausnahme gilt nicht für den Sauna- und Wellnessbereich).
>> Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück).
>> Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
>> Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Elektronische Zugangskontrolle
Seit 1.12.2021 sind wir verpflichtet Impf- und Genesenennachweise elektronisch mit der CoVPassCheck-App zu prüfen. Dazu benötigen wir entweder einen Nachweis in digitaler Form (Corona-App) oder einen Ausdruck mit einem offiziellen QR-Code. Diesen Ausdruck erhalten Sie in der Apotheke nachdem Sie dort Ihren gelben Impfausweis vorgelegt haben. Allein die Vorlage des gelben Impfausweises reicht in der Alarmstufe II für den Zutritt nicht mehr aus.
Bitte halten Sie außerdem zum Abgleich der Daten Ihren Personalausweis bzw. Schülerausweis bereit.
Für den Zutritt zum Fildorado MÜSSEN Sie während der Pandemie-Zeit in unserem web.shop ein Online-Ticket kaufen. Auch Ihre zeitliche Reservierung für die Saunalandschaft erhalten Sie in unserem web.shop.
Das gesamte Fildorado-Team bedauert diese Zugangsbeschränkung außerordentlich und hofft, dass sich die angespannte Situation bald bessert.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich
Ihr Fildorado-Team
Sie benötigen:
Die Sauna ist ein Wechselbad, der gesunde Effekt basiert auf dem Wechsel von Hitze- und Kältereizen auf den Körper. Die „Mutter aller Saunen“ ist die Finnische Sauna, ein Raum, ausgekleidet mit hölzernen Wänden und Bänken, mit ungewöhnlich hohen Temperaturen von 60 bis 100 Grad.
Wenn Sie zum ersten Mal eine Sauna besuchen, helfen Ihnen die folgenden Tipps, sich wohlzufühlen und die optimale gesundheitliche Wirkung des Saunabades auszuschöpfen.