Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung

Haus- & Badeordnung

Haus- und Badeordnung der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH (HBO)

  

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung, Begriffsdefinitionen, zulässige Kommunikationskanäle

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH (nachstehend auch mit „Wir“ bezeichnet, auch mit Reflexivpronomen im Dativ und Akkusativ von „wir“ (also „uns“, „unser“ usw.). Personen, die im oder für den Betrieb der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH arbeiten bzw. beschäftigt sind und dabei Funktionen erfüllen, werden nachstehend als "Personal", "Aufsichtspersonal", "Mitarbeiter", "Angestellte", "Arbeitnehmer", "Vertreter", "Organe", „Beauftragte“ und "Erfüllungsgehilfen" bezeichnet. Personen, die die Freizeiteinrichtungen im Betrieb der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH nutzen, als z.B. Bade- oder Saunagäste, Fitnessclub-Mitglieder usw. werden nachstehend auch als "Nutzer" bezeichnet. Die Haus- und Badeordnung wird nachstehend -abgekürzt- nur als „HBO“ bezeichnet.

Sämtliche Kommunikation, in der Ansprüche gegen die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH geltend gemacht werden, ist ausschließlich entweder postalisch, Fax oder per E-Mail an uns zu richten (siehe im Impressum auf unserer Internetseite). SMS, WhatsApp und andere Messengerdienste sind insofern als Kommunikationskanal ausgeschlossen.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung (HBO)

1.1. Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung kommt ein Benutzungsvertrag zu Stande. Diesem Vertrag liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zu Grunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Hingegen treten dispositive gesetzliche Vorschriften hinter dieser Haus- und Badeordnung der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH (HBO) zurück, soweit das gesetzlich zulässig ist.

1.2. Ergänzend werden automatisch weitergehende Regelungen (z. B. behördliche Auflagen und Anordnungen und normative Regeln) Bestandteil der HBO, die dem Infektionsschutz und der Infektionsvermeidung bei der Nutzung der Bereiche im gesamten Sport- und Badezentrum dienen und sofern solche in Kraft treten und (vgl. “Corona-Verordnungen“) veröffentlicht wurden. Deren Einbeziehung in die HBO erfolgt ab dem Tag der Veröffentlichung um 0:00 Uhr.

1.2.1. Die Erfahrung während „Corona“ in den Jahren 2020 und 2021 hat gezeigt, dass der Betrieb unseres Sport- und Badezentrums weitergehende Schutzmaßnahmen erfordert, um etwaige Ansteckungen mit Infektionskrankheiten zu vermeiden. Wir behalten uns daher vor, weitergehende Schutzmaßnahmen per Ergänzung zur HBO oder im Einzelfall anzuordnen zu ergreifen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber auch zwingend erforderlich, dass auch ausnahmslos alle Nutzer ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und Anderen – die während der Corona-Pandemie bekannt gewordenen Hygieneregeln und ggf. der Regelungen der HBO und ggf. deren Ergänzung strikt einhalten.

1.2.2. Einen individuellen Anspruch des einzelnen Nutzers gegen die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH auf die Einhaltung unserer Hygienemaßnahmen durch andere Nutzer besteht nicht, da wir solche Gefahrenquellen (z.B. „Corona“) nicht geschaffen Wir treffen nur die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen, um die Nutzer vor Schäden zu schützen. Das kann nur gewährleistet werden, wenn alle Nutzer ausnahmslos und selbstverantwortlich sich detaillierte Kenntnisse über den Inhalt der o.g. veröffentlichten Normen verschaffen, was wir voraussetzen.

1.2.3. Die vorstehenden unter Ziffer 2. und 1.2.1 aufgeführten Kriterien bezeichnen wir nachstehend als „Hygieneregeln“.

1.3. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Nutzer als Vertragsbestandteil erstens die HBO, zweitens die vorstehenden Hygieneregeln, sowie drittens weitergehende individuelle Regelungen für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an. Letztere finden Nutzer in den Bereichen auf Hinweistafeln und -schildern. Die Bereiche sind nachstehend in Ziffer 3 genauer bezeichnet.

1.3.1. Auch wenn es sich dabei vom Begriff und vom Text her „nur“ um „Hinweise“ oder „nur“ um „Empfehlungen“ für den jeweiligen Bereich handelt, werden diese, bzw. die Pflicht zur Einhaltung derselben, Vertragsbestandteil.

1.3.2. Vorstehendes gilt insbesondere auch für folgende Punkte dieser HBO: Sauna im Abschnitt II ab § 6, Becken im Abschnitt III ab § 10 und Fitness im Abschnitt IV ab § 14.

2. Das Personal oder weitere Beauftragte, insbesondere der Sicherheitsdienst, der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH üben das Hausrecht aus. Erstere sind erkennbar durch die Dienstkleidung oder das Namensschild mit dem Fildorado-Logo. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH ist Folge zu Nutzer, die trotz einmaliger Ermahnung erneut gegen dieselbe oder eine andere Ordnungsbestimmung dieser Haus- und Badeordnung verstoßen können durch die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH oder deren Mitarbeiter des Hauses verwiesen werden. Dasselbe gilt bei einmaligen schwereren Verletzungen der HBO, beispielsweise bei anstößigen Handlungen oder Gefährdung der Sicherheit der anderen Nutzer.

Der Verweis gilt als Hausverbot, das für den aktuellen Tag bis zum Ende der Öffnungszeit des nächsten Tages gilt. Darüber hinaus kann auch ein dauerhaftes oder befristetes Hausverbot aus Sicht der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH gewichtigen Gründen durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte nach oder während eines Aufenthalts in den Einrichtungen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH ausgesprochen werden, das dann unmittelbar zur Beendung des Aufenthalts führt. Die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH behält sich ferner vor, ein Haus- bzw. Benutzungsverbot vor einem Besuch oder Eintritt zu erteilen. Hausverbote gelten jeweils für alle Bereiche und alle Einrichtungen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH, auch wenn das nicht ausdrücklich erwähnt werden sollte.

Das Eintrittsgeld oder der Mitgliedsbeitrag wird in all diesen Fällen nicht erstattet. Dem Nutzer eines Bereichs bleibt ausdrücklich die Darlegung und der Nachweis vorbehalten, dass der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht, als das vollständige Eintrittsgeld bzw. der volle Mitgliedsbeitrag.

3. In besonderen Betriebsteilen (Betriebsbereichen), wie B. der Gastronomie, den Sportanlagen und Spielplätzen im Innen- und Außenbereich, dem Fitness Club, dem Saunabereich (nachstehend auch Saunaanlage), den Schwimm- und Badebecken im Freibad und Erlebnisbad und deren Einrichtungen, wie z. B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Wellenbecken, Strömungskanal, Spielmaterialien und anderen, gelten zusätzlich die dort auf Tafeln und Schildern oder Aushängen ausgewiesenen Bestimmungen und/oder Bedingungen. Analog vorstehender Ziffern 1.3.1. und 1.3.2. ist die Einhaltung und Befolgung dieser Bestimmungen, Hinweise und Empfehlungen durch alle Nutzer zwingend und zudem Bestandteil der Verpflichtungen aus dem Benutzungsvertrag.

4. Wir haben an einzelnen Stellen in unserem Haus aus Gründen der Sicherheit Kameras zur Videoaufzeichnung und -beobachtung angebracht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. d und f der Datenschutz-Grundverordnung. Die Überwachung erfolgt zu den folgenden Zwecken:

  • Gefahrenabwehr Diebstahl
  • Gefahrenabwehr Einbruch
  • Gefahrenabwehr Vandalismus
  • Schutz von Leib und Leben in Bereichen mit erhöhten Gefahren
  • Beweissicherung und Erfüllung von Aufklärungsinteressen und Ermöglichung der nachträglichen Aufklärung von streitigen oder sonst wie aufklärungsbedürftigen Sachverhalten durch uns oder durch Behörden, indem eine Auswertung von Aufzeichnungen erfolgt

Die Videokameras befinden sich u.a. an Stellen, die besondere Gefahrensituationen begründen (z.B. den Rutschen). Soweit Videoaufnahmen u.a. zum Schutz vor Diebstahl oder Einbruch gespeichert werden, erfolgt die Speicherung für 48 Stunden. Danach werden die Aufnahmen automatisch überschrieben bzw. gelöscht. Liegt ein rechtlicher Tatbestand vor bzw. ist es zu einem Vorfall gekommen, der straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden kann, werden die Aufzeichnungen gespeichert und erst nach Klärung des Vorfalls oder 12 Monate nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelöscht (je nachdem was später eintritt).

Weitere Hinweise zur Nutzung von Videoüberwachung und -beobachtung sowie zu Ihren Rechten als Betroffener dieser Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Eingangsbereichen und der Datenschutzerklärung, die an den Rezeptionen eingesehen werden kann.

5. Die HBO gilt für den allgemeinen Betrieb und Sonderveranstaltungen sind entweder durch uns initiiert (Saunaevents, Ferienprogramme etc.) oder können eine Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Kurse, Schul- und Vereinsschwimmen) sein. In allen Fällen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer förmlichen Aufhebung der HBO bedarf. Ausnahmen gelten nur, wenn sie mindestens in Textform angeboten und mindestens in Textform bestätigt wurden.

6. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung der Bereiche zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH erlaubt. Jede Art von Verbreitung und Unterstützung sog. ideologischer Gedanken ist ausgeschlossen und darüber hinaus untersagt. Das gilt auch für jede Form von ideologischem Framing. Dasselbe gilt insbesondere auch für die Verbreitung und Unterstützung jeglicher Standpunkte, die Gruppierungen häufig zur Rechtfertigung eigener Handlungen verwenden oder zur Beurteilung fremder Handlungs- und Lebensweisen anderer Mitmenschen heranziehen, um Machtverhältnisse und/oder Gesellschaftsstrukturen zu verändern.

7.1. Bei Veranstaltungen von Vereinen oder anderen Gemeinschaften oder Schulklassen-Besuchen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH sind die verantwortlichen Übungsleiter, Organisationspersonen oder Lehrkräfte rechtzeitig vor dem Eintritt namentlich zu benennen. Sie sind für die Beachtung und Einhaltung der gegenständlichen HBO durch die jeweiligen Teilnehmer

7.2. Ferner behalten wir uns vor, die Nutzung für solche Veranstaltungen vom Abschluss eines „Überlassungsvertrags“ abhängig zu machen.

7.3. Kommt es nicht zu einem gesonderten Überlassungsvertrag, haben Verantwortliche von Nutzergruppen zu beachten, dass sie ausnahmslos alle Anforderungen aller Unfallverhütungsvorschriften und/oder anderer Vorschriften zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung im Bäderbetrieb eigenverantwortlich und eigenständig erfüllen und hierzu die erforderlichen Kompetenzen aufweisen müssen (z.B. Rettungsfähigkeit oder Erste Hilfe).

8. Auf dem Parkplatz und den Zu- bzw. Anfahrtsstraßen und -wegen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr und ist ausschließlich den Nutzern des Sport- und Badezentrums Fildorado vorbehalten. Das Parken von Fahrzeugen aller Art ist darüber hinaus nur für die Dauer des Besuches und nur in gekennzeichneten befestigten Parkierungs-Flächen erlaubt. Ferner dürfen nur Fahrzeuge geparkt werden, die nach § 1 I StVG, § 16 StVZO, § 1 FZV und § 3 I FZV eine materiell gültige behördliche Genehmigung (Zulassung) für den Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr aufweisen oder zulassungsfrei sind (E-Scooter, motorisierte Krankenfahrstühle oder Leichtkrafträder). Andere Fahrzeuge, z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind nicht erlaubt. Jegliches Abstellen von jeglichen Fahrzeugen in den Fahrgassen ist nicht erlaubt, auch nicht zum Be- oder Entladen. Fahrzeuge, die Flüssigkeiten (Öle, Treibstoff, Kühlmittel) verlieren, dürfen weder die Zufahrten, noch die Parkflächen benutzen. Fahrzeuge, die entgegen diesen Regeln geparkt oder stillstehen, werden auf Kosten des Halters kostenpflichtig abgeschleppt, wenn der Fahrer/Halter trotz Aufruf im Sport- und Badezentrum nicht den regelwidrigen Zustand beseitigt. Wir sind dann berechtigt, die Vorgänge auch fotografisch zu protokollieren. Ferner sind wir berechtigt, kostenpflichtig die künftige Unterlassung des Parkens, Abstellens und/oder Befahrens unserer Verkehrsflächen zu verlangen.

 

§ 3 Zutritt

1. Der Besuch des Sport- und Badezentrums Fildorado steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle/Bereiche können nach Ausübung von billigem Ermessen durch die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH oder deren Mitarbeiter Einschränkungen geregelt werden.

2. Jeder Nutzer muss jedoch im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung an Dritte nicht zulässig. Einzel- und Dauerkarten sind nicht übertragbar. Verstöße hiergegen werden von der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH im Zweifel mit allen zu Gebote stehenden juristischen Mitteln sanktioniert. Die Einzelkarte gilt nur am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Besuch des jeweiligen Bereiches.

3. Der Nutzer muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende von der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH überlassene Gegenstände

a) Wert-/Saison-/Dauer-/Mitgliedskarte
b) Bademantel
c) Handtuch groß (weiß)
d) Handtuch klein (grün)
e) Wellness-Tag Taschen
f) Coin, Transponder o.ä., nämlich den Datenträger des Zahlungssystems mit Garderobenschrankschlüssel (gemeint ist nur das Material, ohne den aufgebuchten Wert, der bei Verlust einer weiteren Regelung unterliegt, nämlich in Abschnitt V §18 Ziffer 5.2)
g) Solariumbrille
h) Polarband mit Chip (Fitness Club)
i) Tischtennisschläger
j) Schwimmwesten
k) Maxi-Cosi
l) Sonnenschirm
m) Virtual-Reality Schnorchel Brille

so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Ein Verlust derselben begründet die widerlegliche Vermutung, dass der Verlust aufgrund schuldhafter Nichteinhaltung dieser Vorgaben durch den Nutzer vorliegt. Die Darlegung und der Nachweis des Gegenteils, also des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung, obliegt im Streitfall dem Nutzer.

4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe, B. wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, nicht sicher fortbewegen oder sich (oder andere) dadurch sogar gefährden können oder z.B. zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen neigen, ist der Zutritt zur Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH sowie die Nutzung der Bereiche und der Aufenthalt nur zusammen mit einer geeigneten, fachlich kompetenten und volljährigen Begleitperson gestattet.

5. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,

  • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
  • die Tiere mit sich führen,
  • die alkoholische Getränke, Glasbehälter, sperrige Gegenstände, Pyrotechnik, Aerosole, Gele oder andere Medien, die durch eine offene Flamme oder durch Erhitzung, beispielsweise durch chemische Prozesse gefährlich werden könnten; oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führen, die insbesondere nach europäischem Recht nicht im Handgepäck (abrufbar auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes) mitgeführt werden dürfen;
  • die an einer nach § 6 IfSG meldepflichtigen oder einer anderen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) leiden
  • oder an offenen Wunden leiden,
  • die Bereiche zu gewerblichen oder sonstigen bereichsunüblichen Zwecken nutzen wollen,
  • Personen, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur oder andere Verdachtsanzeichen auf eine Infektion mit einem akuten Atemwegssyndrom aufweisen, namentlich Atemnot, neu auftretender -meist trockener- Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust (ganz oder teilweise);
  • Personen, mit einer bekannten/nachgewiesenen und nicht überstandenen Infektion durch SARS-CoV-2 (Coronavirus).

Mit dem Zutritt versichert jeder Nutzer, dass er körperlich fit, ausreichend vorbereitet und trainiert ist, um an den Aktivitäten bei uns teilnehmen zu können. Ferner, dass ihm nicht von einem Angehörigen der Heilberufe abgeraten wurde hieran teilzunehmen. Ferner bestätigt der Nutzer, dass er selber keine gesundheitlichen Hinderungsgründe oder Probleme kennt, die seiner Teilnahme entgegenstehen könnten.

6. Für den Personenkreis „begleitete Kleinkinder, Kinder und betreuungsbedürftige Personen sowie Nichtschwimmer“, wird die Obhuts- und Aufsichtspflicht ausschließlich von der begleitenden Person und den Erziehungsberechtigten, bzw. vom Betreuer getragen. Die Begleitpersonen garantieren (unbeschadet unserer betriebsbezogenen Aufsichtspflichten) mit dem Lösen der Zutrittsberechtigung, dass dieser Personenkreis weder körperlich, noch gesundheitlich zu Schaden kommen und keinen Sach-, Gesundheits- oder Körperschaden bei Dritten während des Aufenthalts weder innerhalb des Sport- und Badezentrums Fildorado noch außerhalb der Gebäude in allen Bereichen des von uns genutzten Geländes verursachen, ferner die HBO einhalten. Da dies eine Garantie ist, haben die Begleitpersonen auch ohne Verschulden dafür einzustehen. Dafür wird vorausgesetzt, dass die Schutzverpflichtungen eingehalten und während des Besuches durch möglichst lückenlose Kontrollen überwacht werden. Die vorstehende Aufsichtsgarantie beginnt mit dem Betreten des Geländes und endet erst nach dem Verlassen des Geländes der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH. Die Begleitpersonen tragen auch die Verantwortung dafür, dass Reife und Können der Personen aus diesem Kreis einen Besuch im Fildorado unbedenklich zulassen und dass keine Überforderung bzw. Überschätzung eigener Fähigkeiten durch die Personen aus diesem Kreis auftritt.

Wir setzen ferner voraus, dass die Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen, die oberhalb der jeweiligen Altersgrenze liegen und das Sport- und Badezentrum alleine besuchen, vor deren Besuch sehr genau darauf geachtet und sich versichert haben,

  • dass das Kind und der Jugendliche nicht nur Schwimmbewegungen beherrscht und Wasser gewöhnt ist, sondern
  • sicher schwimmen und tauchen kann und
  • dass sie mit dem Kind und Jugendlichen nicht nur unsere HBO besprochen haben, sondern dass diese vom Kind und Jugendlichen auch verinnerlicht wurden und dieses Bewusstsein regelmäßig von den Erziehungsberechtigten geprüft wird.

Die bestehende betriebsbezogene Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH entbindet Erziehungsberechtigte, Betreuer oder die jeweilige(n) Begleit- oder Aufsichtsperson(en) nicht von der intensiven Wahrnehmung der oben beschriebenen Sorge- und Aufsichtspflichten der durch sie begleiteten Kleinkinder, Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden sowie Nichtschwimmer und Betreuungsbedürftige.

Die Kinderplanschbecken sind der Benutzung durch Kleinkinder sowie deren begleitenden Personen vorbehalten. Diese Becken sowie die Sauna-Außenbecken werden nur kontrolliert, aber nicht ständig durch die Wasseraufsicht bewacht. Hier ist eine erhöhte Aufmerksamkeit der Erziehungsberechtigten bzw. Begleit-/ Aufsichtspersonen erforderlich.

7. Wir regeln die Zutrittsberechtigung zu den einzelnen Bereichen im Sport- und Badezentrum Fildorado mit einer (unterschiedlichen) Beschränkung, wonach Kinder und Jugendliche jeweils bis zu einem bestimmten Mindestalter nur in Begleitung von Erwachsenen der Zutritt eröffnet ist.

Von den Nutzern ist vor Zutritt ein entsprechender Nachweis für das jeweilige erforderliche Mindestalter zu erbringen.

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben oder sind an der jeweiligen Rezeption einsehbar. Sie sind Bestandteil der HBO.
  2. Für besondere Angebote (z. B. Freibad), für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen kann die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH abweichend von bestehenden Vereinbarungen besondere Zutrittsvoraussetzungen und/oder geänderte Öffnungszeiten festgelegt werden, wenn dies betriebsbedingt begründet ist.
  3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des tatsächlich bezahlten Eintrittsentgelts. Dasselbe gilt grundsätzlich auch bei vorübergehender Schließung des Gesamtbades während des laufenden Betriebs.
  4. Bade- und Saunaende ist 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit.
  5. Entgelt für erworbene Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen werden nur aus wichtigem Grund zurückerstattet oder getauscht. Der Weiterverkauf einer Zutrittsberechtigung ist untersagt. Tageskarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt pro Tag. Beim Verlassen des Sport- und Badezentrums in den Bereich außerhalb der Drehkreuze verliert die Zugangsberechtigung ihre Gültigkeit.
  6. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen (nach Verlassen des Kassenbereichs) werden nicht anerkannt.
  7. Rabattierungen sind nicht miteinander
  8. Ermäßigte Eintritte werden nur nach Vorlage eines entsprechenden Nach- oder Ausweises gewährt.
  9. Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung und der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbeleg ist bis zum Verlassen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH sorgfältig als Nachweis für die Zugangsberechtigung aufzubewahren. Er muss auf Verlangen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH oder deren Mitarbeiter vorgezeigt werden.

 

§ 5 Verhaltensregeln

  1. Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen jeglicher Art sind verboten, auch wenn sie aus Scherz, Aberglaube, Neugier oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder sexualpädagogischen Zwecken vorgenommen wird.

  2. In einzelnen Bereichen gelten unterschiedliche

  3. Das Umziehen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und Umkleiden erlaubt. Die Duschräume sind für weibliche und männliche Nutzer getrennt angeordnet. Von den Nutzern dürfen nur die für sie vorgesehenen Räume benutzt werden. Für inter*, trans*, nicht-binäre und gendernonkonforme Personen haben wir keine besonderen Duschräume vorgesehen. Wenn wir darauf angesprochen werden, werden wir diskret versuchen, eine verträgliche individuelle Lösung zu finden.

  4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Reifen und Räder der mitgebrachten Hilfsmittel wie Kinderwägen, Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson sorgfältig zu reinigen.

  5. Den Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton-, Text oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien (z. Mobiltelefone, Tablet-PCs, E-Books mit Kamerafunktion) zu benutzen, wenn nicht vollkommen ausgeschlossen ist, dass dadurch Nutzer gestört werden könnten. In textilfreien Bereichen ist die Nutzung der o.a. Geräte und Medien insgesamt und absolut untersagt.

  6. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist nicht Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.

  7. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet. Dasselbe gilt für die Durchführung von Wettstreit-, Wettbewerbs- oder ähnlichen Aktionen im Wasser und für jegliche Tauchübungen.

  8. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Bade-, Sauna- und Fitnessbetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht und Umsicht einzustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bodenflächen nassbelastet sein können. Eine defensive Geschwindigkeit beim Gehen werden von der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH deshalb dringend empfohlen.

  9. Vor jeglichem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Pedi- und Maniküre, Nägel schneiden, Haarefärben u. ä. sind nicht erlaubt. Die Verwendung von Duschgel, Shampoo oder Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

  10. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausdrücklich dafür durch Beschilderung ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken oder deren Verzehr ist ausdrücklich untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

  11. Zerbrechliche Behälter (z. B. aus Glas, Porzellan oder Keramik) dürfen nicht mitgebracht, geschweige denn in die Bereiche getragen werden.

  12. Rauchen ist ausschließlich in den dafür durch Beschilderung ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für alle Arten E-Zigaretten. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Insbesondere die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

  13. Liegen und Stühle dürfen weder mit Handtüchern, Taschen noch anderen Gegenständen dauerhaft belegt, noch auf andere Weise reserviert Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände dürfen nach Ausübung billigen Ermessens durch das Personal der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH abgeräumt und seitlich gelagert werden.

  14. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt. Bei einzelnen Gegenständen, deren Wert deutlich 10,00 € nicht übersteigt (z.B. gebrauchte Handtücher, Schwimmflügel, Badeschuhe etc.), wird widerleglich vermutet, dass die Aufbewahrungskosten für drei Monate 10,00 € übersteigen. Solche und verderbliche Sachen, Lebensmittel und Kosmetika (z.B. laut Artikel 2 der EG-Kosmetik-Verordnung) dürfen vernichtet werden.

  15. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
  1. Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die verlustsichere Aufbewahrung des Coins/Transponders/Datenträgers selbst verantwortlich.

  2. Die Einrichtungen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung auf andere Weise haftet der Nutzer für den Schaden, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Für die Beseitigung von Verunreinigungen, die nicht typischerweise im Bade- oder Sauna- oder Fitnessbetrieb auftreten, wird ein besonderes Reinigungsgeld erhoben, dessen Höhe im Einzelfall nach Zeitaufwand zzgl. Sachmittel berechnet wird.

  3. Freundlichkeit und gute Umgangsformen gelten als Selbstverständlichkeit, sowohl für das Personal, als auch für die Nutzer.

 

II. BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE (SAUNABEREICH)

§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

  1. Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.

  2. Die Saunaanlage ist prinzipiell ein textilfreier Bereich. In bestimmten Räumlichkeiten (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten jedoch besondere Bestimmungen.

 

§ 7 Altersbeschränkung

Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet der geeignet und bereit ist, die lückenlose Beobachtung und Aufsicht zu gewährleisten.

 

§ 8 Verhalten in der Saunaanlage

  1. Die Benutzung der Schwitzräume (Saunakabinen und Dampfbäder) sowie der Warmlufträume ist a. aus hygienischen Gründen nur unbekleidet gestattet.

  2. Saunakabinen und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem im Verhältnis zur Körpergröße ausreichend großen (äußere Abmessungen) und ausreichend saugfähigen Liegetuch zu benutzen, Schweiß darf nicht auf die Holzteile gelangen.

  3. In Dampfbädern aus Keramik oder Kunststoff müssen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen müssen die Sitzflächen vorher und nach dem Sitzen gereinigt werden.

  4. Auf technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen keine Gegenstände abgelegt werden.

  5. Badeschuhe dürfen innerhalb der Saunakabinen und Warmlufträume nicht getragen.

  6. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten und Kratzen ausnahmslos nicht erlaubt. Außer Liegetuch und Sitzunterlage darf in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.
  1. Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.

  2. In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen und absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden. Auch leise Gespräche sind untersagt.

  3. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

  4. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper vollständig umhüllenden Badetuch besucht werden.

  5. In der gesamten Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen absolut verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. Mobiltelefone, Tablet- PCs, E-Books mit Kamerafunktion u. ä.), dürfen nur in die Media-Lounge mitgenommen und benutzt werden.

 

§ 9 Besondere Hinweise

  1. Alle Nutzer müssen vor dem Besuch der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH eigenverantwortlich klären, ob für sie bei der Nutzung der Saunaanlage gesundheitliche Risiken bestehen könnten.

  2. Während des Aufenthalts im Saunabereich empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.

  3. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht vor und bei jeder Bewegung.

  4. Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich von unserem Personal durchgeführt werden. Während der Aufgusszeremonie muss absolute Ruhe eingehalten werden.

 

III. BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE

§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken

Schwimm- und Badebecken der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Nutzer. Unterschiedliche Gegebenheiten (z. B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

 

§ 11 Altersbeschränkung

Für Kinder unter 10 Jahren ist bei allen Arten von Schwimmbädern die Begleitung einer geeigneten volljährigen Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Wasserrutschen, Becken) sind vorhanden und sind strikt zu beachten und zu befolgen.

 

§ 12 Verhalten im Beckenbereich

  1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangen größtmögliche Vorsicht, besondere Umsicht und zudem äußerste Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

  2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung Kleinkinder bis 18 Monate müssen eine Aquawindel tragen.

  3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Personen in die Schwimm- und Badebecken ist untersagt.

  4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich. Andere Kleidung, die nicht handelsüblicher Badekleidung des 20. Jahrhunderts entspricht, ist nicht gestattet.

  5. Nichtschwimmer dürfen sich nicht im Schwimmerbereich der Becken Sie haben selbst in den Nichtschwimmer-Bereichen zur Sicherheit geeignete Auftriebs- und Schwimmhilfen zu tragen.

 

§ 13 Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen

  1. Das Potential möglicher Gefahren für die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit bei der Benutzung von Sprunganlagen, Wasserrutschen und anderen Wasserattraktionen (z. Wellenbecken, Strömungskanal) geht über die im Badebetrieb typischen Gefahrenpotentiale hinaus und erfolgt daher auf eigene Gefahr; der Nutzer hat sich darauf defensiv in seinem Verhalten einzustellen und darf keinesfalls die eigenen Fähigkeiten überschätzen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch unser Personal und nur unter strikter Beachtung der Benutzungsregeln auf den Hinweistafeln genutzt werden.

  2. Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Eintauchbereich im Wasserbecken frei Nach dem Sprung muss der Eintauchbereich sofort verlassen werden.

  3. Das Unterschwimmen des Sprungbereichs bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

  4. Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen und Sicherheitshinweise benutzt werden. Der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.

  5. Bei Wellenbetrieb darf das Wellenbecken nur von der Strandseite (Wellenauslaufzone) betreten werden.

  6. Die Benutzung von mitgebrachten Sport- und Spielgeräten (z. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

 

IV. BESTIMMUNGEN FÜR DEN FITNESS CLUB

§ 14 Zweck und Nutzung des Fitness Clubs

Die im Fitness Club angebotenen Maßnahmen zur körperlichen Ertüchtigung und Entspannung dienen ausschließlich der Gesundheitsförderung.

 

§ 15 Altersbeschränkung

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind die Benutzung der Trainingsgeräte und die Teilnahme an Kursen oder anderen Angeboten nicht gestattet.

 

§ 16 Verhalten im Fitness Club

    1. Der Zutritt zum Trainings- und Kursbereich in Straßenschuhen ist nicht gestattet. Der Trainings- und Kursbereich darf nur mit sorgfältig gereinigten, sauberen Sportschuhen, nicht mit Spinning-Schuhen (Klicks), betreten werden. Das Training ohne Tragen von Schuhen, mit Sandalen oder mit Badeschuhen ist nicht gestattet.

    2. Die von der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH zur Verfügung gestellten Trinkbecher, Zeitungen und Zeitschriften dürfen nur innerhalb der Räume des Fitness Club benutzt und nicht in andere Bereiche gebracht werden.

    3. Vor dem Training an den Geräten oder auf dem Boden ist ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen.

    4. Schweiß an den Geräten oder auf dem Boden ist vom jeweiligen Nutzer umgehend zu entfernen. Geräte müssen nach Gebrauch desinfiziert werden.

    5. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist im 20. Jahrhundert allgemein übliche Bade- oder Sportbekleidung erforderlich.

    6. Beim Training ist darauf zu achten, dass sich andere Nutzer nicht gestört fühlen können.

    7. Benutzte Trainingsgeräte sind wieder aufzuräumen.>

    8. Eine Reservierung von Trainingsgeräten ist durch die Nutzer nicht möglich. Während der Satzpausen sind die Geräte freizugeben.

    9. Freie Gewichtscheiben müssen an Langhantelstangen so gesichert werden, dass niemand verletzt werden kann.

    10. Sämtliche Geräte sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.



§ 17 Besondere Einrichtungen

    1. Die Benutzung von Trainingsgeräten (z. B. Spinning-Bikes, Fahrrad-Ergometer, Laufband) und der Kursräume sowie der Becken (z.B. bei Aqua-Kursen, Schwimmtraining) geschieht auf eigene Gefahr.
    1. Traditionell bestehen in Kurs- und Trainingsräumen sowie in den Becken besondere Umgebungsbedingungen, wie B. höhere Raumtemperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit. Diese erfordern vom Nutzer hinsichtlich der Belastbarkeit besondere Umsicht und Vorsicht.
    1. Die Aufnahme des Trainings ohne eine durchgeführte Anamnese und einen Gesundheits-Check, sowie einen daraus abgeleiteten Trainingsplan und eine entsprechende Einweisung ist nicht gestattet.

 

V. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

§ 18 Haftung bei Schadensfällen und Regressbestimmungen

    1. Unsere Maßnahmen zum Erhalt der Betriebssicherheit unterliegen einem laufenden Monitoring. Wir ermöglichen durch Kenntnisgabe dieser HBO und durch viele Hinweisschilder den Nutzern eine gefahrlose Benutzung unserer Angebote und Attraktionen, sofern unsere Hinweise beachtet werden.
       

      1.1. Die Nutzung aller Bereiche der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH erfolgt daher auf eigene Gefahr. 

      1.2. Wir haften dem Grunde nach unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
      1.3. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern von uns wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
      1.4. Unsere Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Nutzungsausfall, Ausfall bei der Produktherstellung, für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit –außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
      1.5. Eine weitergehende Haftung von uns als in dieser HBO ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. - ausschlüsse und diejenigen nach Ziff. 1.6 bis Ziff. 1.8 (nachstehend) gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer etwaigen verschuldensunabhängigen Garantie, sofern wir diese in Schriftform abgegeben Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu unseren Lasten ist mit den Regelungen 1.2. bis 1.8. des hiesigen Abschnitts V nicht verbunden.
      1.6. Soweit die Haftung nach Ziffern 1.2. bis 1.5. des hiesigen Abschnitts V ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
      1.7. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für Sach-, sonstige Vermögensschäden, aber auch für Personenschäden, die durch höhere Gewalt, Zufall sowie durch andere Defizite, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eingetreten wären oder nicht erkannt werden konnten oder für die erkennbar Dritte verantwortlich sind oder verantwortlich sein müssen.
      1.8. Die Regelungen in vorstehenden Ziffern 1.2. ff. (Abschnitt V) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung und Verzug. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach Ziffer 1.4 (Abschnitt V) dieser Bedingungen.
      2. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Benutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertragstypischerweise regelmäßig vertrauen darf.
      3. Dem Nutzer wird dringend davon abgeraten, Wertgegenstände mitzubringen und schon gar nicht in die Bereiche zu Von uns werden keinerlei Bewachungs-, Verwahrungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Durch das Einschließen der Wertgegenstände in einen Garderobenschrank, Spind oder Wertfach gibt der Nutzer die Sachherrschaft nicht auf, sondern es tritt nur eine Gewahrsamslockerung ein, da der mit dem Schlüssel die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf seine Sachen, also weiterhin unmittelbaren Besitz hat. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haften wir daher nicht bzw. nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten (beispielsweise Nichtunterrichtung bei Einbruchserien o.ä.). Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
      4. Die Haftungsbeschränkung nach vorstehenden Ziffern 2. bis 1.8. (Abschnitt V) gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH abgestellten Fahrzeuge; es sei denn, es liegt eine fahrlässige Verletzung einer sogenannten Kardinalpflicht, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH oder ihres Personals bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen vor.
      5. Bei Verlust der gemäß Abschnitt I § 3 (Zutritt, namentlich Ziff. 3 a bis m) von der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH überlassenen Gegenstände wird die Höhe des Schadenersatzes wie folgt Bei den Artikeln a bis c verfällt das jeweils hinterlegte Pfand. Bei den Artikeln d bis m ist der jeweilige Einzelbetrag aus der aktuellen Preisliste zu bezahlen. Die jeweiligen Listen sind an den Rezeptionen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH ausgehängt. Der Nutzer ist zum Nachweis berechtigt, dass der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
      5.1. Der beim Erwerb des Transponders (siehe oben §3 (3f)) ausgegebene Kassenbeleg ist bis zum Verlassen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH sorgfältigst aufzubewahren. Denn nur dieser Kassenbeleg ermöglicht es bei Verlust des Transponders festzustellen, welcher Betrag aufgebucht und somit vom Nutzer tatsächlich konsumiert wurde. In diesem Fall muss der Nutzer der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH statt des eingerichteten Kreditlimits lediglich den tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit erstatten.
      5.2. Wird der Kassenbeleg nicht vorgelegt, besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kreditlimit zu 85% ausgeschöpft wurde. Über den Schadenersatz für das Material des Transponders hinaus muss dann Schadensersatz für das auf dem Transponder eingerichtete Kreditlimit geleistet werden. Wir werden nach besten Kräften versuchen, das tatsächlich ausgeschöpfte Kreditlimit nachträglich anhand unserer Verluststatistik fest zu Diesen Vorgang werden wir dem betroffenen Nutzer auf Wunsch transparent machen und den Schadenersatzbetrag abrechnen und mitteilen. Bis zur Abrechnung schuldet der Nutzer eine sofort fällige Pfandzahlung in folgender Höhe:
      Kinder/Jugendliche: € 15,00, da dies in der Regel voll ausgeschöpft wird Ermäßigt/Erwachsene: € 212,50 €, also 85% von 250,00 €
      5.3. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder, dass er wesentlich niedriger ist als der abgerechnete Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Nutzer den Kassenbeleg oder den Transponder vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist an der Rezeption der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH vorlegt.

 

 

Gender-Hinweis:

In dieser HBO wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Sport- und Badezentrum FILDORADO GmbH - HRB 220862 Amtsgericht Stuttgart Geschäftsführer: Felix Schneider

Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Christoph Traub

Stand: 12. Februar 2024

 

Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Kontakt: Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 7851 79579 40,

Telefax: +49 7851 79579 41, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de (www.verbraucher-schlichter.de)

Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten wird die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle nicht teilnehmen.

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG teilzunehmen.