
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
1. Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung kommt ein Benutzungsvertrag zu Stande. Diesem Vertrag liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zu Grunde, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Gesetzliche Vorschriften gehen dieser Haus- und Badeordnung der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH vor.
Wichtig!
>> Ergänzung §2. Absatz 1: siehe Textzusatz unten auf der Seite "Ergänzung der Haus- und Badeordnung der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH - Stand 11.05.2023 oder hier herunterladen.
2. a) Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Nutzer (Badegast, Saunagast, Fitness-Mitglied etc.) die Haus- und Badeordnung sowie weitergehende Regelungen (z. B. für Saunen, Solarien, Wasserrutschen) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an. Letztere finden die Besucher in den Bereichen auf Hinweistafeln und -schildern.
2. b) Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung für einzelne Bereiche kommt ein ergänzendes Vertragsverhältnis zustande, für das die Empfehlungen für den jeweiligen Bereich als vertraglicher Inhalt Geltung erlangt. Das sind namentlich: Sauna ab § 6, Becken ab § 10 und Fitness ab § 14 dieser Haus- und Badeordnung.
3. Das Personal oder weitere Beauftragte der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH ist Folge zu leisten. Nutzer, die wiederholt oder nach bzw. trotz Ermahnung erneut gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung der Haus- und Badeordnung verstoßen oder dabei - insbesondere bei „nur“ einmaligen Verstößen - die Gesundheit oder Sicherheit anderer Badegäste gefährden oder gefährdeten, können durch die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH oder deren Mitarbeiter*innen des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann auch ein Hausverbot aus anderen besonders gewichtigen Sachgründen durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte nach oder während eines Aufenthalts in den Einrichtungen der Fildorado GmbH ausgesprochen werden, das dann unmittelbar zur Beendung des Aufenthalts führt. Die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH behält sich ferner vor, ein Hausverbot vor einem Besuch oder vor dem Erwerb der Coins für die nicht personell individualisierte Zugangsberechtigungen erworben worden waren, zu erteilen. Das Eintrittsgeld oder der Mitgliedsbeitrag wird in allen Fällen nicht erstattet. Dem Nutzer eines Bereichs bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Fildorado GmbH in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht, als das vollständige Eintrittsgeld bzw. der volle Mitgliedsbeitrag.
4. In besonderen Betriebsteilen, wie z. B. der Gastronomie, den Sportanlagen und Spielplätzen im Innen- und Außenbereich, dem Fitness Club, dem Saunabereich, den Schwimm- und Badebecken im Frei- und Erlebnisbad und deren Einrichtungen, wie z. B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Wellenbecken, Strömungskanal, Spielmaterialien und anderen, gelten zusätzlich die dort auf Tafeln und Schildern oder Aushängen ausgewiesenen Bestimmungen und/oder Bedingungen.
5. Wir haben an einzelnen Stellen in unserem Haus aus Gründen der Sicherheit Kameras zur Videoaufzeichnung und -beobachtung angebracht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f, d der Datenschutz-Grundverordnung. Die Überwachung erfolgt zu den folgenden Zwecken:
Die Videokameras befinden sich u.a. an Stellen, die besondere Gefahrensituationen begründen (z.B. den Rutschen). Soweit Videoaufnahmen u.a. zum Schutz vor Diebstahl oder Einbruch gespeichert werden, erfolgt die Speicherung für 48 Stunden. Danach werden die Aufnahmen automatisch überschrieben bzw. gelöscht. Liegt ein rechtlicher Tatbestand vor bzw. ist es zu einem Vorfall gekommen, der straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden muss, werden die Aufzeichnungen gespeichert und erst nach Klärung des Vorfalls und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen hierzu gelöscht. Weitere Hinweise zur Nutzung von Videoüberwachung und -beobachtung sowie zu Ihren Rechten als Betroffener dieser Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Eingangsbereichen und der Datenschutzerklärung, die an den Rezeptionen eingesehen werden kann.
6. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer förmlichen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
7. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung der Bereiche zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH erlaubt.
8. Bei Veranstaltungen sind von Vereinen oder anderen Gemeinschaften oder Schulklassen-Besuchen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH die verantwortlichen Übungsleiter/innen, Organisationspersonen oder Lehrkräfte vor dem Eintritt namentlich zu benennen. Sie sind für die Beachtung und Einhaltung der gegenständlichen Haus- und Badeordnung durch die jeweiligen Teilnehmer verantwortlich.
9. Verantwortliche von Nutzergruppen haben zu beachten, dass sie ggfls. bestimmte Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften und/oder anderer Vorschriften erfüllen müssen (z.B. Rettungsfähigkeit oder Erste Hilfe).
10. Auf dem Parkplatz der Fildorado GmbH gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr und ist ausschließlich den Gästen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH vorbehalten und nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
§ 3 Zutritt
1. Der Besuch der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle/Bereiche können nach Ausübung von billigem Ermessen durch die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH oder deren Mitarbeiter Einschränkungen geregelt werden.
2. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. Weder Einzel- noch Dauerkarten sind übertragbar. Verstöße hiergegen werden von der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH sanktioniert. Die Einzelkarte gilt nur am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Besuch des jeweiligen Bereiches.
3. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände
a) Coin (Datenträger Zahlungssystem mit Garderobenschrankschlüssel)
b) Wert-/Saisonkarte
c) Bademantel
d) Handtuch klein
e) Handtuch groß
f) Saunakilt Herren
g) Saunakilt Damen
h) Wellness-Tag Taschen
i) Solariumbrille
j) Polarband mit Chip
k) Polar-Uhr
l) Tischtennisschläger
m) Schwimmflügel
n) Schwimmwesten
o) Maxi-Cosi
p) Sonnenschirm
so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe, z. B. wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, nicht sicher fortbewegen oder sich (oder andere) dadurch sogar gefährden können oder zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen neigen, ist der Zutritt zur Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH sowie die Nutzung der Bereiche und der Aufenthalt nur zusammen mit einer geeigneten volljährigen Begleitperson gestattet.
5. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
6. Für Kleinkinder und Kinder gilt die Aufsicht der begleitenden Person (Elternaufsicht). Die Aufsichtsperson hat dort dafür zu sorgen, dass die Kleinkinder und Kinder nicht zu Schaden kommen, die Haus- und Badeordnung einhalten und hat ferner die Verpflichtung, dies während des Besuches laufend durch regelmäßige Kontrollen zu überwachen. Die Aufsicht beginnt mit dem Betreten des Geländes und endet erst nach dem Verlassen des Geländes der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH. Die Aufsicht durch das Personal der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH entbindet Eltern oder die jeweiligen
Aufsichtspersonen nicht von der intensiven Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der durch sie betreuten Kleinkinder und Kinder. Die Kinderplanschbecken sind der Benutzung durch Kleinkinder sowie deren begleitenden Personen vorbehalten. Diese Becken sowie die Sauna-Außenbecken werden nur kontrolliert, aber nicht ständig durch die Wasseraufsicht bewacht. Hier ist eine erhöhte Aufmerksamkeit der Eltern bzw. Aufsichtspersonen erforderlich.
§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben oder sind an der jeweiligen Rezeption einsehbar. Sie sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
2. Für besondere Angebote (z. B. Freibad), für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können nach billigem Ermessen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH besondere Zutrittsvoraussetzungen und/oder geänderte Öffnungszeiten festgelegt werden.
3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des tatsächlich bezahlten Eintrittsentgelts. Dasselbe gilt grundsätzlich auch bei vorübergehender Schließung des Gesamtbades während des laufenden Betriebs.
4. Bade- und Saunaende ist 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit.
5. Entgelt für erworbene Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen werden grundsätzlich nicht zurück erstattet. Auf einen Tausch besteht kein Anspruch. Der Weiterverkauf einer Zutrittsberechtigung ist untersagt. Wert-, Dauer- oder Tageskarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt pro Tag. Beim Verlassen des Sport- und Badezentrums in den Bereich außerhalb der Drehkreuze verliert die Zugangsberechtigung ihre Gültigkeit.
6. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
7. Rabattierungen sind nicht miteinander kombinierbar.
8. Ermäßigte Eintritte werden nur nach Vorlage eines entsprechenden Nach- oder Ausweises gewährt.
9. Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung und der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH sorgfältig als Nachweis aufzubewahren. Er muss auf Verlangen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH oder deren Mitarbeiter vorgezeigt werden.
§ 5 Verhaltensregeln
1. Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen jeglicher Art sind verboten.
2. In einzelnen Bereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen.
3. Das Umziehen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und Umkleiden erlaubt. Die Duschräume sind für weibliche und männliche Nutzer getrennt angeordnet. Von den Nutzern dürfen nur die für sie vorgesehenen Räume benutzt werden.
4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Kinderwägen, Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson sorgfältig zu reinigen.
5. Den Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton-, Text oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien (z. B. Mobiltelefone, Tablet-PCs, E-Books mit Kamerafunktion) zu benutzen, wenn nicht vollkommen ausgeschlossen ist, dass dadurch Nutzer gestört werden könnten. In textilfreien Bereichen ist die Nutzung der o.a. Geräte und Medien insgesamt und absolut untersagt.
6. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
7. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.
8. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Bade-, Sauna- und Fitnessbetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht und Umsicht einzustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bodenflächen nassbelastet sein können. Eine defensive Geschwindigkeit beim Gehen werden von der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH deshalb dringend empfohlen.
9. Vor jeglichem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haarefärben u. ä. sind nicht erlaubt. Die Verwendung von Duschgel, Shampoo oder Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
10. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausdrücklich dafür durch Beschilderung ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken oder deren Verzehr ist ausdrücklich untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
11. Zerbrechliche Behälter (z. B. aus Glas, Porzellan oder Keramik) dürfen nicht mitgebracht, geschweige denn in die Bereiche getragen werden.
12. Rauchen ist ausschließlich in den dafür durch Beschilderung ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
13. Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt und nicht auf andere Weise reserviert werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände dürfen nach Ausübung billigen Ermessens durch das Personal der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH abgeräumt werden.
14. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt. Einzelne Gegenstände, deren Wert deutlich € 10,– nicht übersteigt, gehen nach einer Abhol- bzw. Bereitstellungsfrist von 6 Monaten in das Eigentum der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH über, die die Gegenstände danach vernichten darf. Verderbliche Sachen werden sofort vernichtet.
15. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
16. Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.
17. Die Einrichtungen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Für Verunreinigung kann unter diesen Umständen ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
18. Kinder und betreuungsbedürftige Personen sind bei der Nutzung, und zwar auch der Kinder-/Planschbecken, unter ständiger Aufsicht der Begleitpersonen zu halten.
19. Kinder und insbesondere auch Nichtschwimmer bedürfen einer besonderen intensiven Aufsicht. Die Aufsichtspflicht über Kinder und für betreuungsbedürftige Personen verbleibt auch nach Betreten der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH bei den Eltern, den Erziehungsberechtigten oder der Begleitperson.
20. Freundlichkeit und gute Umgangsformen gelten als Selbstverständlichkeit, sowohl für das Personal, als auch für die Nutzer.
II. BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE
§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
1. Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
2. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten deswegen besondere Bestimmungen.
§ 7 Altersbeschränkung
Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet der geeignet und bereit ist, die Aufsicht zu gewährleisten.
§ 8 Verhalten in der Saunaanlage
1. Die Benutzung der Schwitzräume (Sauna und Dampfbad) ist nur unbekleidet gestattet.
2. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem im Verhältnis zur Körpergröße ausreichend großen (äußere Abmessungen) und ausreichend saugfähigen Liegetuch zu benutzen, Schweiß darf nicht auf die Holzteile gelangen.
3. In Dampf- und Warmlufträumen, aus Keramik oder Kunststoff müssen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen müssen die Sitzflächen vorher und nach dem Sitzen gereinigt werden.
4. Auf technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen keine Gegenstände abgelegt werden.
5. Badeschuhe dürfen innerhalb der Saunakabinen und Warmlufträumen nicht getragen werden.
6. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten und Kratzen ausnahmslos nicht erlaubt. Außer Liegetuch und Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.
7. Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.
8. In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen und absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden. Auch leise Gespräche sind untersagt.
9. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
10. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper vollständig umhüllenden Badetuch besucht werden.
11. In der Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen absolut verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Mobiltelefone, Tablet-PCs, E-Books mit Kamerafunktion u. ä.), dürfen nur in die Media-Lounge mitgenommen und benutzt werden.
§ 9 Besondere Hinweise
1. Personen mit gesundheitlichen Problemen müssen vor dem Besuch der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH klären, ob für sie beim Saunabaden Risiken bestehen könnten.
2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
3. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht bei jeder Bewegung.
4. Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden. Während der Aufgusszeremonie muss absolute Ruhe eingehalten werden.
III. BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE
§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken
Schwimm- und Badebecken der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Nutzer. Unterschiedliche Gegebenheiten (z. B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.
§ 11 Altersbeschränkung
Für Kinder unter 10 Jahren ist bei allen Arten von Schwimmbädern die Begleitung einer geeigneten volljährigen Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Wasserrutschen, Becken) sind möglich.
§ 12 Verhalten im Beckenbereich
1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken sowie der Wasserattraktionen verlangt besondere Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen. Kleinkinder bis 18 Monate müssen eine Aquawindel tragen.
3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Personen in die Schwimm- und Badebecken ist untersagt.
4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich. Andere Kleidung, die nicht handelsüblicher Badekleidung entspricht, ist nicht gestattet.
5. Nichtschwimmer dürfen sich nicht im Schwimmerbereich des Schwimmbeckens aufhalten. Sie haben selbst in den Nichtschwimmer-Bereichen zur Sicherheit geeignete Auftriebs- und Schwimmhilfen zu tragen.
§ 13 Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen
1. Die Benutzung von Sprunganlagen, Wasserrutschen und anderen Wasserattraktionen (z. B. Wellenbecken, Strömungskanal) geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus und geschieht auf eigene Gefahr; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
2. Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
3. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.
4. Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen und Sicherheitshinweise benutzt werden. Der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
5. Bei Wellenbetrieb darf das Wellenbecken nur von der Strandseite (Wellenauslaufzone) betreten werden.
6. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfen ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
IV. BESTIMMUNGEN FÜR DEN FITNESS CLUB
§ 14 Zweck und Nutzung des Fitness Clubs
Die im Fitness Club angebotenen Maßnahmen zur körperlichen Ertüchtigung und Entspannung dienen ausschließlich der Gesundheitsförderung.
§ 15 Altersbeschränkung
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind die Benutzung der Trainingsgeräte und die Teilnahme an Kursen oder anderen Angeboten nicht gestattet.
§ 16 Verhalten im Fitness Club
1. Der Zutritt zum Trainings- und Kursbereich in Straßenschuhen ist nicht gestattet. Der Trainings- und Kursbereich darf nur mit sauberen Sportschuhen, nicht mit Spinning-Schuhen (Klicks), betreten werden. Das Training ohne Tragen von Schuhen, mit Sandalen oder mit Badeschuhen ist nicht gestattet.
2. Die von der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH zur Verfügung gestellten Trinkbecher, Zeitungen und Zeitschriften dürfen nur innerhalb der Räume des Fitness Club benutzt und nicht in andere Bereiche gebracht werden.
3. Beim Training an den Geräten oder auf dem Boden ist ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen.
4. Schweiß an den Geräten oder auf dem Boden ist vom jeweiligen Nutzer umgehend zu entfernen. Cardio-Geräte müssen nach Gebrauch desinfiziert werden.
5. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Bade- oder Sportbekleidung erforderlich.
6. Beim Training ist darauf zu achten, dass sich andere Nutzer nicht gestört fühlen können.
7. Benutzte Trainingsgeräte sind wieder aufzuräumen.
8. Eine Reservierung von Trainingsgeräten ist durch die Besucher nicht möglich. Während der Satzpausen sind die Geräte freizugeben.
9. Freie Gewichtscheiben müssen an Langhantelstangen so gesichert werden, dass niemand verletzt werden kann.
§ 17 Besondere Einrichtungen
1. Die Benutzung von Trainingsgeräten (z. B. Spinning-Bikes, Fahrrad-Ergometer, Laufband) und der Kursräume geschieht auf eigene Gefahr. Sämtliche Geräte dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
2. Traditionell bestehen in Kurs- und Trainingsräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit. Diese erfordern vom Nutzer hinsichtlich der Belastbarkeit besondere Umsicht und Vorsicht.
3. Die Aufnahme des Trainings ohne eine vom Personal durchgeführte Anamnese (Gesundheits-Check), einen daraus abgeleiteten Trainingsplan und eine entsprechende Einweisung ist nicht gestattet.
V. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
§ 18 Haftung bei Schadensfällen und Regressbestimmungen
1. Die Nutzung aller Bereiche der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Sach-, und/oder sonstige Vermögensschäden, die Nutzer erleiden, sofern der Schadeneintritt nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH oder ihres Personals oder auf der (fahrlässigen) Verletzung von so genannten Kardinalpflichten bzw. so genannten wesentlichen Vertragspflichten beruht. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für Sach-, sonstige Vermögensschäden, aber auch für Personenschäden, die durch höhere Gewalt, Zufall sowie durch andere Defizite, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eingetreten wären oder nicht erkannt werden konnten oder für die erkennbar Dritte verantwortlich sind oder verantwortlich sein müssen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Nutzers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH beruhen.
2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Einrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen.
3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Bereiche zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
4. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 bis 3 gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH abgestellten Fahrzeuge. Die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für Kraftfahrzeuge, die Besucher auf als auch außerhalb der ausgewiesenen Parkplätze in Anspruch nehmen, es sei denn, es liegt eine fahrlässige Verletzung einer sogenannten Kardinalpflicht, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH oder ihres Personals bzw. Erfüllungsgehilfen vor.
5. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
6. Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 3 (3) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
a) Coin = € 7
b) Wert-/Saisonkarte = € 5
c) Bademantel = € 25
d) Handtuch klein = € 5
e) Handtuch groß = € 25
f) Saunakilt Herren = € 25
g) Saunakilt Damen = € 25
h) Wellness-Tag Taschen = € 50
i) Solariumbrille = € 2
j) Polarband mit Chip = € 25
k) Polar-Uhr = € 25
l) Tischtennisschläger = € 9
m) Schwimmflügel = € 10
n) Schwimmwesten = € 20
o) Maxi-Cosi = € 75
p) Sonnenschirm = € 10
q) VR-Brille = € 30
r) Kopfhörer Fitness = € 19
Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder, dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
Zu a) Der beim Erwerb des Coins ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH aufzubewahren. Dieser Kassenbon ermöglicht es bei Verlust des Coins festzustellen, welcher Betrag aufgebucht und somit verbraucht wurde. Diesen Betrag zzgl. eines Betrages von € 7 für den Verlust des Coins hat der Besucher zu bezahlen. Sollte der Verbrauch wegen des Verlustes des Coins und auch des Kassenbons nicht feststellbar sein, hat der Besucher € 25 zu bezahlen.
Sport- und Badezentrum FILDORADO GmbH
HRB 220862 AG Stuttgart
Geschäftsführer: Felix Schneider
Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Christoph Traub
Stand: 11. Mai 2023
PRÄAMBEL
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt automatisch Regelungen (z. B. behördliche Auflagen und Anordnungen und normative Regeln) auf, die dem Infektionsschutz und der Infektionsvermeidung bei der Nutzung der Bereiche im gesamten Sport- und Badezentrum dienen und sofern solche in Kraft treten und (vgl.“Corona-Verordnungen“) auf entsprechendem gesetzlichen Weg veröffentlicht werden. Deren Geltung für die Hausordnung gilt ab dem Tag der Veröffentlichung.
Die Regelungen der jeweils aktuellen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg oder der Bundesregierung werden durch die Ergänzung nicht berührt. Die Hausordnung gilt ergänzend. Bei Widersprüchen geht das öffentliche Recht stets vor d.h., das öffentliche Recht gilt also auch im Bereich der Einrichtung der Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH.
Beim Betrieb des Sport- und Badezentrums ist es erforderlich, künftig weitere oder etwaige Ansteckungen mit Infektionskrankheiten zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Gäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und Anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird unter anderem auch das „Hygiene“- Verhalten der Gäste durch unser Personal beobachtet, das ggf. im Rahmen des Hausrechts tätig werden wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich. Einen individuellen Anspruch des einzelnen Badegastes gegen die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH auf die Einhaltung unserer Hygienemaßnahmen durch andere Badegäste besteht nicht, da wir diese Gefahrenquelle (Pandemie/Endemie) nicht geschaffen haben. Wir treffen nur die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen, um die Badegäste vor Schäden zu schützen. Das kann nur gewährleistet werden, wenn alle Badegäste ausnahmslos und selbstverantwortlich sich detaillierte Kenntnisse über den Inhalt der o.g. Normen verschaffen, was wir voraussetzen, u.a. siehe
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2068856
Wichtiger Hinweis:
Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, der Bundesregierung oder höherrangiges Recht aus dem Bereich des Infektionsschutzes (oder namentlich des Infektionsschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung) sind nach dem heutigen Informationsstand durchaus dynamisch. Die Fildorado GmbH hat unter Ausübung ihres Hausrechts derzeit Maßnahmen zum Infektionsschutz festgelegt, die über die o.g. Verordnungen hinausgehen können. Die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH behält sich vor, auf Basis ihres Hausrechts weitere Maßnahmen und weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz anzuordnen, auch wenn diese über das gesetzliche oder verordnungsrechtliche Maß hinausgehen.
§ 1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND VERHALTEN IM SPORT- UND BADEZENTRUM
(1) Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen, bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
(2) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(3) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden.
(4) Falls Teile des Sport- und Badezentrums nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
§ 2 ALLGEMEINE HYGIENEMAßNAHMEN
(1) Im Sport- und Badezentrum Fildorado besteht neben der allgemeinen Regelung in der Hausordnung insbesondere ein Betretungsverbot für
1. Personen, mit einer bekannten/nachgewiesenen und nicht überstandenen Infektion durch SARS-CoV-2 (Coronavirus),
2. Personen, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur oder andere Verdachtsanzeichen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 (Coronavirus) aufweisen, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust,
3. Personen, die an einer Erkrankung nach § 6 ISfG leiden.
(2) Waschen Sie Ihre Hände und alle Körperteile und Körperstellen häufig und gründlich (Handhygiene und Körperhygiene zum aktiven und passiven Schutz vor Infektionen und zur Vermeidung der Verbreitung von Keimen, insbesondere auch zur Vermeidung von sog. Schmierinfektionen).
(3) Nutzen Sie dazu die Duschbereiche und Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und in den anderen Bereichen oder an Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge
(Husten- und Nies-Etikette).
(5) Duschen Sie vor jedem einzelnen Zutritt zu den Schwimmbereichen/Badebecken und waschen Sie sich dabei gründlich mit Seife.
(6) Bitte tragen Sie freiwillig eine Maske (Mund-Nasen-Bedeckung). Das Tragen einer medizinischen Maske (ab 14 Jahren FFP2-Maske) wird überall dort empfohlen, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, insbesondere beim Gehen oder Stehen auf Verkehrs- oder Gehflächen.
§ 3 MAßNAHMEN ZUR ABSTANDSWAHRUNG
(1) Halten Sie überall selbstständig und eigenverantwortlich die aktuell gebotenen Abstandsregeln (Mindestabstand 1,5 m) ein. Vermeiden Sie überall Gruppenbildungen,
insbesondere auf Verkehrswegen und am Eingang.
(2) Vermeiden Sie an allen Engstellen engere Begegnungen als 1,5 m und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg mit ausreichend Abstand frei ist und die Wahrung des Mindestabstands möglich ist.
(3) Halten Sie in den Dusch- und WC-Bereichen den Mindestabstand von 1,5 m ein.
(4) Achten Sie stets auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(5) Halten Sie sich strikt an die Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Sport- und Badezentrum.
(6) Achten Sie stets auf die Anweisungen der Aufsichtsperson und befolgen Sie stets die Anweisungen kritiklos, da es um die Abwehr von Gesundheitsgefahren geht; mit dem Erwerb des Zutritts willigen Sie darin ein, dass die Schutzfunktion ein höherrangigeres Recht ist, als Ihr Bedürfnis zur Entfaltung persönlicher Aufenthaltsgestaltung!
(7) Geschlossene Räume werden durchlüftet. Sie müssen eigenverantwortlich zu Ihrem persönlichen Schutz vor kühlen Luftzügen bzw. Zugluft geeignete Maßnahmen und die nötige Vorsorge treffen.
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Kontakt: Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de (www.verbraucher-schlichter.de)
Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten wird die Sport- und Badezentrum Fildorado GmbH in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle nicht teilnehmen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG teilzunehmen.
Kinder und Kleinkinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. Begleitpersonen.